Viele machen sich mit dem Anstieg der Kriminalität Sorgen um ihre Sicherheit und denken über die Anschaffung von Verteidigungsmitteln wie Pfefferspray nach. Gerade der Verkauf der Pfefferspray-Bestseller ist rasant gestiegen. Die Frage ist aber, ob es eigentlich erlaubt ist Pfefferspray mit sich zu führen und im Notfall gegen andere Menschen anzuwenden? In verschiedenen Ländern gibt es verschiedene Gesetzeslagen, die es zum Teil illegal und zum Teil legal machen. Der folgende Text wird Sie aufklären.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Der Unterschied zwischen Pfefferspray und CS-Gas
- 2 Ist die Benutzung von Pfefferspray gegenüber Menschen legal?
- 3 Wann sind Pfeffersprays verboten?
- 4 Pfefferspray in der Schweiz und in Österreich
- 5 Gesetzgebungen in anderen europäischen Ländern
- 6 Tabelle: Pfefferspray Legalität in verschiedenen Ländern Europas
- 7 FAQ zur Legalität von Pfefferspray
Der Unterschied zwischen Pfefferspray und CS-Gas
Umgangssprachlich wird so ziemlich alles Pfefferspray genannt, was in einer kleinen Spraydose dem Zwecke der Verteidigung dient. Allerdings stimmt dies so nicht. Es muss hauptsächlich erstmal zwischen zwei verschiedenen Arten unterschieden werden:
- Pfefferspray
- CS-Gas
Wie der Name schon verrät, handelt es sich bei Pfefferspray um einen Reizstoff, der hauptsächlich aus Stoffen des Chili-Pfeffers besteht. Dieses wird in Deutschland offiziell nur als Tierabwehrspray verkauft.
Dieser oder ähnliche Begriffe wie “Spray zur Tierabwehr” oder “Hundeabwehrspray” müssen unbedingt als Vermerk auf der Dose vorhanden sein! Als dieses gekennzeichnet fällt das Pfefferspray nicht unter das Waffengesetz.
Es ist legal im Handel erhältlich. Ein Mindestalter besteht ebenso wenig, wie die Pflicht eines Waffenscheins oder einer Genehmigung.
Beim CS-Gas sieht die Lage ein wenig anders aus. Um in Deutschland zugelassen zu sein, bedarf es dem sogenannten PTB-Prüfsiegel. Dann ist es frei verkäuflich und ist ausdrücklich zugelassen, um gegen Menschen verwendet zu werden.
Hat das CS-Gas kein aufgedrucktes Siegel, dann ist es vor dem Gesetz eine illegale Waffe. Im Gegensatz zum Pfefferspray gibt es beim CS-Gas ein Mindestalter von 14 Jahren. Allerdings wird ebenfalls weder ein Waffenschein, noch eine Genehmigung zum Erwerb und zur Benutzung benötigt.
- Pfefferspray braucht Kennzeichnung als Tierabwehrspray
- CS-Gas braucht PTB-Prüfsiegel
Ist die Benutzung von Pfefferspray gegenüber Menschen legal?
Grundsätzlich gilt: Ja, Sie dürfen Pfefferspray in Notsituationen gegen Angreifer einsetzen. Laut Gesetz dürfen sich nämlich angegriffene Personen in angemessener Weise mit allem verteidigen, was einem zur Verfügung steht.
Diese Regel gilt auch, wenn Sie jemand anderes verteidigen, was dann unter Nothilfe fallen würde. Wenn Sie es allerdings einsetzen ohne in Gefahr gewesen zu sein, begehen Sie eine gefährliche Körperverletzung. Damit würden Sie sich strafbar machen.
Beachten Sie, dass Notwehr nicht gleich Notwehr ist. Es gibt verschiedene Formen. Wenn Sie z.B. zu intensiv oder zu lange Pfefferspray einsetzen, könnte der Einsatz unverhältnismäßig sein. Gleiches gilt z.B. für Angreifer, die schon am Boden liegen und trotzdem noch weiter mit Pfefferspray attackiert werden.
In Notsituationen ist es also egal, ob Sie nun Pfefferspray oder CS-Gas verwendet haben. Lediglich die Situation entscheidet darüber, ob das Anwenden berechtigt war.
Bedingungen für den legalen Einsatz von Pfefferspray
Der Notstand oder die Notsituation, die den Einsatz von Pfefferspray in Deutschland rechtfertigen, ist dann gegeben, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Diese kann bei Ihnen liegen, sodass Sie aus Notwehr handeln, oder bei jemand anderem, sodass Sie dieser Person Nothilfe leisten.
Tatsächlich dürfen Sie das Pfefferspray schon benutzen, wenn nur ein Angriff des Gegenübers zu erkennen oder vorauszuahnen ist. Dieser muss nicht bereits ausgeführt sein. Der Wille des Angreifers Sie zu verletzen genügt.
Bleiben Sie allerdings immer verhältnismäßig. Wenn Sie z.B. nur verbal attackiert werden, dann dürfen Sie natürlich kein Pfefferspray benutzen.
Legaler Pfefferspray-Einsatz gegen Tiere
Im Prinzip gelten beim Einsatz von Pfefferspray gegen Tiere die gleichen Regeln, wie beim Einsatz gegen Menschen. Eine Notlage muss also in allen Fällen vorliegen. Ein Zulaufen oder Bellen eines Hundes z.B. ist noch keine Rechtfertigung für die Benutzung eines Pfeffersprays.
Erst, wenn er Sie offensichtlich angreifen will bzw. angreift, dann dürfen Sie Pfefferspray gegen Hunde einsetzen. Besonders darauf zu achten ist außerdem, dass Sie nicht versehentlich den Tierhalter treffen.
Wann sind Pfeffersprays verboten?
In einigen Situationen bzw. an einigen Orten ist Pfefferspray generell verboten. Bei Demonstrationen, öffentlichen Veranstaltungen, oder auf dem Weg dorthin beispielsweise.
Zwar wird das Pfefferspray nicht als Waffe definiert, aber laut Versammlungsgesetz als gefährlicher Gegenstand. Auf privatem Gelände, wie im Stadion oder auf Events, bestimmt der Veranstalter, was verboten ist und was erlaubt. In der Regel sind Pfeffersprays dort aber ebenfalls verboten.
Pfefferspray in der Schweiz und in Österreich
Die Bestimmungen gegenüber Pfefferspray sind innerhalb Europas teilweise sehr unterschiedlich. In einigen Ländern ist es sogar generell verboten. In den deutschsprachigen Nachbarländern, der Schweiz und Österreich, gelten folgende Regeln:
Österreich
Anders als in Deutschland, fällt Pfefferspray in Österreich unter das Waffengesetz. Allerdings darf es ebenfalls legal gekauft, besessen und mitgeführt werden. Eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray ist nicht notwendig. In den meisten Fällen ist sie aber trotzdem vorhanden. Es muss jedoch beachtet werden, dass ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben ist.
Schweiz
In der Schweiz fallen Pfeffersprays, wie in Deutschland, nicht unter das Waffengesetz. Allerdings fällt es unter das Chemikalienrecht. Grund dafür ist, dass es sich dabei laut Gesetz um einen gefährlichen Stoff handelt, bei dem Sicherheitsregulierungen notwendig sind.
Die Regeln, die Sie als Käufer zumindest indirekt beeinflussen sind:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Das Pfefferspray muss als Produkt für Selbstverteidigung erkennbar sein
Das bedeutet im Klartext, dass das Pfefferspray nicht als anderer Gegenstand getarnt werden darf. Der Verkauf und das Mitführen sind erlaubt, wenn beide Punkte eingehalten werden.
Gesetzgebungen in anderen europäischen Ländern
Die Schweiz, Österreich und Deutschland sind relativ liberal, wenn es um die Legalität von Pfefferspray geht. Anders sieht es in anderen europäischen Ländern aus. In vielen Ländern ist es sogar generell verboten. Folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht zur Gesetzeslage:
Tabelle: Pfefferspray Legalität in verschiedenen Ländern Europas
Land | Status | Kauf | Besitz | Führen |
---|---|---|---|---|
Belgien | ||||
Dänemark | ||||
Deutschland | ||||
Finnland | ||||
Frankreich | erlaubt ab 18 Jahren | |||
Griechenland | ||||
Großbritannien | ||||
Island | ||||
Italien | erlaubt ab 18 Jahren | |||
Lettland | ||||
Luxemburg | ||||
Niederlande | ||||
Norwegen | ||||
Österreich | erlaubt ab 18 Jahren | |||
Polen | ||||
Portugal | ||||
Schweden | ||||
Schweiz | erlaubt ab 18 Jahren | |||
Spanien | 1 |
verbotene Waffe
keine Waffe
erlaubt
verboten
erlaubt ab 18 Jahren
erlaubt mit Genehmigung, Waffenschein o.Ä.
unbekannt / keine Daten verfügbar
FAQ zur Legalität von Pfefferspray
Ja, wenn es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, ist es legal zu kaufen, zu besitzen und mitzuführen.
Ja, ab dem Mindestalter von 18 Jahren ist Pfefferspray legal zu kaufen, zu besitzen und mitzuführen.
Ja, aber laut Chemikalienrecht ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben, um es legal zu kaufen, zu besitzen und mitzuführen.
Ja, aber nur in Notsituationen und als Nothilfe für andere.
Pfefferspray, das als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, unterliegt keiner Altersbeschränkung und darf in Deutschland grundsätzlich von jedermann getragen und besessen werden.